Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

– Stand Oktober 2025 –

Die SFH Immobilien GmbH als Immobilienvermittler

Die SFH Immobilien GmbH, Hamburger Straße 73, 24558 Henstedt-Ulzburg, führt als Maklerunternehmen eine entgeltliche Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit für seine Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.

Mit der Aufnahme von Verhandlungen, Teilnahme an Besichtigungen und/oder der Anforderung von Exposés oder Objektunterlagen kommt zwischen dem Angebotsempfänger und der SFH Immobilien GmbH ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind. Der Kunde erkennt die Geschäftsbedingungen an. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Alle von uns zur Verfügung gestellten Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten – bestimmt und müssen absolut vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe von vertraulichen und nur für Sie bestimmten Objektinformationen ein Kaufvertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

Geldwäsche

Als Immobilienmakler ist die SFH Immobilien GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Dazu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises prüfen und festhalten, beispielsweise mittels einer Kopie des Ausweises. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren muss.

Haftung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. von Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich und geben Sie ohne unser Einverständnis das Angebot nicht an Dritte weiter. Bei Weitergabe an Dritte oder wenn Sie sich direkt mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, haften Sie für unsere Courtage in voller Höhe. Im Übrigen setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass wir bei der Aufnahme von Verhandlungen auch für Sie tätig sein dürfen.

Provisionsanspruch

Mit den von uns bereitgestellten Angeboten bieten wir, die SFH Immobilien GmbH, Ihnen unsere Maklerdienstleistungen an. Durch die Nutzung unseres Angebots kommt ein Maklervertrag zwischen Ihnen und unserem Unternehmen zustande. Führt unsere Tätigkeit zum Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages (Miet- oder Kaufvertrag), gelten folgende Regelungen zur Maklercourtage:

Beim Abschluss eines Kaufvertrags ist die im Exposé ausgewiesene Maklercourtage gegen Rechnungsstellung durch die SFH Immobilien GmbH zu zahlen. Die Courtage ist mit Abschluss des Vertrages verdient, zahlbar und fällig.

Widerrufsbelehrung

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

SFH Immobilien GmbH, Hamburger Straße 73, 24558 Henstedt-Ulzburg, 04193 7506050, info@sfh-immobilien.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann bei Fernabsatzverträgen dazu führen, dass Sie die vertraglichen Verpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung; für uns mit deren Empfang.

Im Falle eines Fernabsatzvertrages erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Ausführung des Auftrages zu beginnen. Er stimmt ausdrücklich zu, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Dadurch erlischt das Widerrufsrecht.

Haben Sie (z.B. mit Hilfe der in der Anlage beigefügten „Bestätigung vorzeitiger Leistungsforderung“) verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist die berufliche Hauptniederlassung der SFH Immobilien GmbH (Henstedt-Ulzburg).

Soweit die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vorliegen, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag nach dem beruflichen Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt auch, wenn über die Wirksamkeit dieses Vertrags gestritten wird. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Vereinbarung.

Sind einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam, wird davon die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll dann die Regelung gelten, die dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zweckentsprechenden Bestimmungen zu ersetzen.

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