Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SFH Immobilien GmbH

für Immobilienvermittlung und Finanzierungsvermittlung

– Stand Juni 2026 –

1. Unternehmen, Anbieter und Leistungsbereiche

Anbieterin dieser Leistungen ist die SFH Immobilien GmbH, Hamburger Straße 73, 24558 Henstedt-Ulzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Schaffer („SFH Immobilien“, „wir“ oder „uns“).

Kontakt: Telefon 04193 75 06 05 0, E-Mail: info@sfh-gruppe.de.

Die SFH Immobilien GmbH erbringt Maklerleistungen und Finanzierungsvermittlungsleistungen. Makler- und Finanzierungsleistungen werden fachlich getrennt erbracht. Immobilienbewertungs- und Gutachterleistungen sind nicht Gegenstand dieser AGB, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart werden.

Erlaubnisangaben: Die SFH Immobilien GmbH verfügt über eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO sowie nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO. Aufsichtsbehörde laut Impressum: IHK Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck. Erlaubnisbehörde: Gewerbeamt Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg. Vermittlerregisternummer: D-W-150-MBY3-23.

2. Geltungsbereich und Vorrang individueller Vereinbarungen

Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Nachweise, Vermittlungen, Exposés, Beratungs- und Vermittlungsleistungen der SFH Immobilien GmbH im Bereich der Immobilienvermittlung und der Finanzierungsvermittlung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Individuelle Vereinbarungen, Exposéangaben, gesonderte Maklerverträge, Finanzierungsvermittlungsverträge, Widerrufserklärungen, Verbraucherinformationen und gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinformationen gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende oder speziellere Regelungen enthalten.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit zwingende verbraucherschützende Vorschriften nicht entgegenstehen. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten sie im gesetzlich zulässigen Umfang.

3. Vertragsschluss bei Maklerleistungen

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde unsere Maklerleistung in Anspruch nimmt und ein entsprechendes Angebot der SFH Immobilien GmbH annimmt, insbesondere durch Textform, durch Anforderung oder Nutzung von Objektinformationen, durch Teilnahme an Besichtigungen, durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder durch sonstige erkennbare Inanspruchnahme unserer Nachweis- oder Vermittlungsleistung.

Soweit gesetzlich Textform vorgeschrieben ist, insbesondere bei Maklerverträgen mit Verbrauchern über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, kommt ein wirksamer Maklervertrag nur unter Einhaltung der gesetzlichen Textform zustande. Mündliche Abreden genügen in diesen Fällen nicht.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzlich strengere Formvorgaben bleiben unberührt.

4. Maklerleistung, Nachweis und Vermittlung

Unsere Maklerleistung besteht – je nach Auftrag und Einzelfall – im Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet-, Pacht- oder sonstigen Hauptvertrags über eine Immobilie und/oder in der Vermittlung eines solchen Vertrags.

Ein Nachweis ist erbracht, wenn dem Kunden die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags so konkret benannt wird, dass er in die Lage versetzt wird, in Vertragsverhandlungen einzutreten. Eine Vermittlung liegt vor, wenn wir auf den Abschluss des Hauptvertrags hinwirken.

Wir schulden grundsätzlich keinen Abschluss des Hauptvertrags, sondern eine ordnungsgemäße Maklertätigkeit. Eine Garantie für die Abschlussbereitschaft einer Partei, die Finanzierbarkeit des Objekts, die Bonität einer Partei oder den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs wird nicht übernommen.

5. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Alle von uns überlassenen Exposés, Angebote, Unterlagen, Daten, Besichtigungsinformationen und sonstigen Objektinformationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform zulässig. Zulässig bleibt die Weitergabe an rechtliche, steuerliche, technische oder finanzierende Berater des Kunden, soweit diese zur vertraulichen Behandlung verpflichtet werden und die Weitergabe zur Prüfung des konkreten Geschäfts erforderlich ist.

Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe ein Hauptvertrag mit dem nachgewiesenen Objektanbieter oder einem wirtschaftlich verbundenen Dritten zustande, kann die SFH Immobilien GmbH im gesetzlich zulässigen Umfang Schadensersatz verlangen. Der Schaden kann insbesondere in der entgangenen Maklercourtage bestehen.

6. Vorkenntnis

Ist dem Kunden die von uns nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt unserer Objektinformation, in Textform mitzuteilen und die Vorkenntnis auf Verlangen nachzuweisen.

Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung und nimmt der Kunde unsere weitere Maklerleistung in Anspruch, bleibt ein Provisionsanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und der getroffenen Vereinbarungen unberührt.

7. Doppeltätigkeit

Die SFH Immobilien GmbH ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Umfang auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision entgegensteht und dies den Parteien offengelegt wird oder aus den Umständen erkennbar ist.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucher gelten die besonderen gesetzlichen Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten. Bei einer Tätigkeit für beide Parteien darf ein Maklerlohn nur in gleicher Höhe vereinbart werden. Vereinbarungen, die hiervon zu Lasten einer Partei abweichen, gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.

 

8. Maklercourtage bei Kaufverträgen

Kommt aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein wirksamer Kaufvertrag zustande, entsteht der Anspruch auf Maklercourtage nach Maßgabe der individuell getroffenen Vereinbarung, insbesondere der Angaben im Exposé, im Maklervertrag oder in einer gesonderten Provisionsvereinbarung.

Die Maklercourtage ist verdient, sobald der Hauptvertrag wirksam zustande gekommen ist, und wird mit Rechnungsstellung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Vorschrift entgegensteht.

Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern gelten die §§ 656a ff. BGB. Insbesondere bedarf der Maklervertrag der Textform. Wird die SFH Immobilien GmbH für Käufer und Verkäufer tätig, darf eine Provision nur in gleicher Höhe vereinbart werden. Hat nur eine Partei den Maklervertrag abgeschlossen und soll die andere Partei Kosten übernehmen, bleibt die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe verpflichtet.

9. Maklercourtage bei Miet- und Pachtverträgen

Bei der Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen richtet sich die Vergütung nach der individuell getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben.

Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen gegenüber Wohnungssuchenden gelten die zwingenden Regelungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Eine Provision gegenüber dem Wohnungssuchenden entsteht nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere wenn der Makler ausschließlich aufgrund eines Suchauftrags des Wohnungssuchenden tätig geworden ist und nicht bereits zuvor vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten mit der Vermarktung der Wohnung beauftragt war.

Bei Gewerbemietverträgen, Pachtverträgen und sonstigen nicht dem Wohnungsvermittlungsgesetz unterliegenden Verträgen richtet sich die Vergütung nach der jeweils vereinbarten Courtage.

10. Objektangaben, Unterlagen und Prüfpflichten

Die von uns weitergegebenen Objektangaben, Unterlagen, Pläne, Flächenangaben, Energieausweise, Mietangaben, Grundbuchinformationen, Baulastenauskünfte, Erschließungsinformationen und sonstigen Informationen beruhen regelmäßig auf Angaben und Unterlagen Dritter, insbesondere des Eigentümers, Verkäufers, Vermieters, Verwalters, Behörden oder sonstiger Auskunftsstellen.

Wir prüfen diese Angaben im Rahmen unserer Maklertätigkeit auf Plausibilität, schulden jedoch ohne gesonderte Vereinbarung keine technische, rechtliche, steuerliche, baurechtliche, umweltrechtliche oder gutachterliche Prüfung. Der Kunde ist gehalten, für ihn wesentliche Angaben vor Abschluss des Hauptvertrags eigenverantwortlich zu prüfen oder durch geeignete Berater prüfen zu lassen.

Alle Angebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtum, Änderung, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Zwischenverpachtung oder sonstiger Zwischenverwertung.

11. Finanzierungsvermittlung und Finanzierungsberatung

Die SFH Immobilien GmbH kann Kunden bei der Suche nach einer Immobilienfinanzierung unterstützen, insbesondere durch Erfassung der Kundendaten und Finanzierungswünsche, Zusammenstellung von Finanzierungsunterlagen, Einholung und Vergleich von Finanzierungsangeboten sowie Vermittlung oder Nachweis von Darlehensgebern.

Wir sind nicht Darlehensgeber und treffen keine Kreditentscheidung. Die Entscheidung über Annahme, Ablehnung, Konditionen, Auszahlung und sonstige Vertragsbedingungen liegt ausschließlich beim jeweiligen Darlehensgeber.

Die Finanzierungsvermittlung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Fördermittelberatung, soweit eine solche nicht ausdrücklich gesondert und im rechtlich zulässigen Umfang vereinbart wird. Öffentliche Förderprogramme, Zuschüsse oder steuerliche Effekte werden nur berücksichtigt, soweit sie im konkreten Auftrag erkennbar und für die Vermittlung relevant sind; eine Vollständigkeitsgarantie wird nicht übernommen.

Eine Finanzierungsvermittlung ist unabhängig vom Immobilienmaklervertrag. Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine Finanzierung über die SFH Immobilien GmbH oder einen von uns benannten Darlehensgeber abzuschließen. Umgekehrt besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Immobilienkaufvertrags, nur weil eine Finanzierung angefragt oder vermittelt wird.

12. Finanzierungsunterlagen und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde hat alle für die Finanzierungsprüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Beschäftigung, persönlichen Verhältnissen sowie Objektunterlagen.

Unvollständige, verspätete oder unzutreffende Angaben können dazu führen, dass Finanzierungsangebote nicht, nicht rechtzeitig oder nur zu abweichenden Konditionen erstellt werden. Für Nachteile, die auf unvollständigen oder unrichtigen Kundenangaben beruhen, übernehmen wir keine Haftung, soweit uns kein eigenes Verschulden trifft.

13. Vergütung bei Finanzierungsvermittlung

Die Vergütung der Finanzierungsvermittlung richtet sich nach der gesonderten Finanzierungsvereinbarung und den vorvertraglichen Informationen. Eine vom Kunden zu zahlende Vergütung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Verbraucherdarlehensvermittlungsverträgen gelten die §§ 655a ff. BGB. Der Darlehensvermittlungsvertrag mit einem Verbraucher bedarf der gesetzlichen Form. Eine vom Verbraucher geschuldete Vergütung entsteht nur, wenn infolge der Vermittlung, des Nachweises oder der sonstigen Tätigkeit des Vermittlers das Darlehen an den Verbraucher geleistet wird und ein Widerruf des Verbrauchers nicht mehr möglich ist.

Erhält die SFH Immobilien GmbH eine Vergütung, Provision oder sonstige Zuwendung von einem Darlehensgeber oder einem Dritten, wird dies dem Kunden im gesetzlich erforderlichen Umfang offengelegt. Nebenentgelte, Vorkosten oder Auslagen werden gegenüber Verbrauchern nur verlangt, soweit dies gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.

14. Keine Annahme von Kundengeldern bei Finanzierungsvermittlung

Im Zusammenhang mit der Immobiliardarlehensvermittlung oder -beratung nimmt die SFH Immobilien GmbH keine Kundengelder, Darlehensbeträge, Anzahlungen, Reservierungsentgelte für Dritte oder sonstige Gelder des Darlehensnehmers entgegen, soweit hierfür keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht.

15. Geldwäscheprävention und Identifizierung

Die SFH Immobilien GmbH ist als Immobilienmakler und, soweit einschlägig, als Finanzierungsvermittler nach den gesetzlichen Vorschriften zur Geldwäscheprävention verpflichtet, bestimmte Sorgfalts- und Identifizierungspflichten zu erfüllen.

Hierzu kann es erforderlich sein, die Identität des Kunden, einer für ihn auftretenden Person und wirtschaftlich Berechtigter anhand geeigneter Ausweisdokumente oder Registerunterlagen festzustellen, zu überprüfen und die erforderlichen Angaben und Nachweise aufzubewahren.

Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die SFH Immobilien GmbH gesetzlich verpflichtet sein, die Geschäftsbeziehung nicht zu begründen, nicht fortzusetzen oder eine Transaktion nicht zu begleiten.

16. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO, und nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der SFH Immobilien GmbH.

Soweit für Makler-, Akquise-, CRM-, Kommunikations-, Dokumenten- oder Finanzierungsprozesse externe Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt dies nur auf Grundlage einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage, eines Auftragsverarbeitungsvertrags oder einer sonstigen zulässigen Vereinbarung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

17. Haftung

Die SFH Immobilien GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragte der SFH Immobilien GmbH.

Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen Dritter besteht nur, soweit uns eine eigene Pflichtverletzung, insbesondere eine schuldhafte Verletzung von Plausibilitäts-, Hinweis- oder Aufklärungspflichten, zur Last fällt.

18. Elektronische Kommunikation

Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation im Zusammenhang mit Makler- und Finanzierungsleistungen auch elektronisch, insbesondere per E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Kundenportal oder Messenger, erfolgen kann, soweit keine gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Erklärungen, die an die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten versandt werden, gelten als zugegangen, soweit gesetzlich zulässig und keine abweichenden Umstände nachgewiesen werden.

19. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der SFH Immobilien GmbH in Henstedt-Ulzburg.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand der Sitz der SFH Immobilien GmbH. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion zulasten von Verbrauchern findet nicht statt.

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr